Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig für Hardware- und Dienstleistungen

AGB:
1. Allgemeines
Den Lieferungen und Dienstleistungen von FPS liegen die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden mit dem schriftlichen Auftrag des Auftraggebers oder - falls ein solcher nicht erfolgt ist - durch schriftliche Auftragsbetätigung oder Rechnungsstellung Vertragsinhalt, ohne dass es dazu einer besonderen Vereinbarung bedarf. Die einzelnen Punkte dieser Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn zwischen dem Auftraggeber und FPS keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind. FPS behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
 

2. Vertragsinhalt
Der Umfang der Lieferung oder sonstiger Leistung ergibt sich aus dem schriftlichen Auftrag des Auftraggebers. Liegt ein solcher nicht vor, ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung des Lieferers maßgebend. Erklärungen, Zusicherungen, Nebenabreden usw. sind nur mit schriftlicher Bestätigung verbindlich.
 

3. Preis
Grundsätzlich gelten die in der am Tage der Lieferung oder sonstigen Leistung gültigen Preisliste oder der Auftragsbestätigung angegeben Preise. Ist FPS zum Zeitpunkt des Auftrags kein Preis bekannt oder sind während der Lieferzeit Preiserhöhungen eingetreten, erhöht sich der Verkaufspreis der Ware oder der Leistungen entsprechend um diesen Betrag. Die Preisgestaltung unterliegt FPS. Sollte der Kunde mit Preisänderungen nicht einverstanden sein, so steht ihm zu, dass Vertragsverhältnis zum nächsten Quartalsende zu beenden. In diesen Fall bleiben die zuletzt festgelegten Preis bis zum Quartalsende gültig.
 

4. Termine
Die voraussichtliche Fertigstellung einer Dienstleistung ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem abgeschlossenen Vertrag mit dem Auftraggeber. Terminfristen beginnen mit der Annahme des Auftrags durch FPS, spätestens 4 Wochen nach abgeschlossenen Vertrag. Der Auftraggeber hat das Recht, bei Überschreitung des Fertigstellungs-Termins um mehr als 4 Wochen FPS eine angemessene Nachfrist zusetzen und nach deren Ablauf durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht bei unverschuldeten Unvermögen der Lieferanten von FPS, sowie im Falle Höherer Gewalt. In diesem Fall hat der Auftraggeber das Recht, drei Monate nach Ablauf des ursprünglichen Liefertermins vom Vertag zurückzutreten.
 

5. Kündigung
Kündigungen sind jeweils zum Quartalsende mit 4-wöchiger Frist FPS in schriftlicher Form per Einschreiben bekannt zu geben. Eine fristlose Kündigung durch FPS kann nach Unterlassungsaufforderung unter den folgenden Gründen erfolgen: Das Vorliegen konkreter Verdachtsmomente auf strafrechtsrelevante Aktivitäten des Kunden, insbesondere Volksverhetzung, Diskriminierung von anderen wegen ihrer Hautfarbe, Rasse, Religion oder Weltanschauung. Veröffentlichung von Daten in jeglicher Form ohne nachgewiesenes Einverständnis des Originäres, Veröffentlichung von pornographischem Material, Missachtung von Datenschutzbestimmungen, Gesetz- und/oder vertragswidrige Nutzung des Zugangs zum Internet, Verstöße gegen die Zusatzbedingungen in Nr. 16 der AGB oder Zahlungsverzug.
 

6. Zahlungsbedingungen
Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, jeweils monatlich im Voraus, spätestens bei Rechnungsstellung zu bezahlen. Sonstige Entgelte, insbesondere Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit dem Zugang der Rechnung fällig. FPS Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen gegen Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist fällig spätestens 8 Tage nach Rechungsstellungsdatum, falls nichts anders vermerkt. Anstelle von Überweisungen auf unser Konto übergebene Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber und unter Berechnung aller Einlösungskosten und Aufwendungen entgegengenommen.
 

7. Zahlungsverzug
Zahlt der Auftraggeber nach Fälligkeit (vergl. Ziffer 5) nicht innerhalb einer Woche, so kann FPS dem Auftraggeber eine Nachfrist von 2 Wochen setzen. Nach Ablauf dieser 2wöchigen Nachfrist kann FPS Erfüllung verlangen sowie durch den Verzug entstandenen Schaden geltend machen. Ferner ist bei Zahlungsverzug des Kunden FPS berechtigt, die Internet-Seiten vom Abruf zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Ab Fälligkeit ist der Gesamtpreis mit 6% über dem jeweiligen Diskontsatz zu verzinsen, wenigstens jedoch mit pauschal 4% des Gesamtpreises zu vergüten.
 

8. Nutzung durch Dritte
Eine direkte oder mittelbare Nutzung der von FPS erbrachten Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch FPS gestattet. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der von FPS erbrachten Dienste durch Dritte entstanden sind. Der Kunde ergreift geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um den unbefugten Zugriff durch Dritte zu verhindern.
 

9. Leistungsverzögerungen, Rückvergütungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die FPS die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Telekom AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von FPS oder deren Unterlieferanten, bzw. bei den von FPS autorisierten Betreibern von Internet-Service-Rechnern eintreten – hat FPS auch bei verbindlichen vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen FPS die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit über mehr als 3 Werktage erstreckt.
 

10. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber FPS, wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. FPS haftet nicht für die über Ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem, indem er die Information übermittelt. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Diensten, durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, die Verwendung übermittelter Programme und Daten, durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens FPS oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch FPS nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 300 DM beschränkt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, insbesondere wird kein Ersatz für mittelbare oder unmittelbare Schäden gewährt. Jede Gewährleistung erlischt, wenn der Vertragsgegenstand von fremder Seite oder durch Ein- und Umbau von Software sowie sonstiger Veränderung, verändert worden ist.
 

11. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gelten die FPS unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der Vertragspartner wird hiermit gem. §33Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell gespeichert und verarbeitet werden.
 

12. Aufrechnung, Zurückhaltung, Abtretung
Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung seitens FPS übertragen bzw. abgetreten werden.

13. Wartungsarbeiten
Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten werden von FPS nur zu dem in der Software-Branche üblichen Konditionen und Preisen durchgeführt (siehe Preisliste). FPS führt keine Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Fremdprodukten durch.
 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schweinfurt, Bundesrepublik Deutschland. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von FPS gebunden.
 

15. Nichtigkeit
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, d. h. sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätte, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätte. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.